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Therapiekosten / Anordnungsmodell

Beim Vorliegen einer Anordnung können die Kosten für die Psychotherapie von der Grundversicherung übernommen werden. Der anordnende Arzt kann insgesamt zweimal eine Anordnung für jeweils 15 Sitzungen ausstellen. Für weitere Sitzungen (nach diesen 30 Stunden) bedarf es einer Kostengutsprache durch die Versicherung.

Anordnungsberechtigt sind gemäss Art. 11b Abs. 1 lit. a KLV Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder einem anerkannten ausländischen Weiterbildungstitel in Allgemeiner Innerer Medizin, in Psychiatrie und Psychotherapie, in Kinderpsychiatrie und -psychotherapie, in Kinder- und Jugendmedizin oder Ärztinnen und Ärzte mit interdisziplinärem Schwerpunkt Psychosomatische und psychosoziale Medizin (SAPPM) der Schweizerischen Akademie für Psychosomatische und Psychosoziale Medizin.

Handelt es sich um Leistungen zur Krisenintervention oder um Kurztherapien für Patienten und Patientinnen mit schweren Erkrankungen bei Neudiagnose oder bei einer lebensbedrohlichen Situation, darf psychologische Psychotherapie gemäss Art. 11b Abs. 1 lit. b KLV auch von Ärztinnen und Ärzten mit einem anderen Weiterbildungstitel angeordnet werden (z.B. mit dem Weiterbildungstitel «Praktischer Arzt»). Dabei können höchstens 10 Abklärungs- und Therapiestunden angeordnet werden.

Die zur Anordnung berechtigte Fachperson  ordnet die Durchführung einer psychologischen Psychotherapie im Umfange von maximal 15 Abklärungs- und Therapiesitzungen an. Die Anordnung ist grundsätzlich dem Patienten zu übergeben, der sie beim psychologischen Psychotherapeuten seiner Wahl bei der ersten Sitzung abgibt. Auf Wunsch des Patienten kann sie auch dem ausführenden Psychotherapeuten direkt überwiesen werden.

Der anordnende Arzt muss nicht zwingend den Patienten persönlich gesehen haben. Er kann die Anordnung auch aufgrund eines Telefonats oder aufgrund von Akten ausstellen.

-> Anordnung Formular zum Herunterladen

Quelle:  psychologie.ch/aktuelles-publikationen/anordnungsmodell/faq-zum-anordnungsmodell


Therapieplatzsuche

Sollten Sie keinen freien Therapieplatz (bei mir) bekommen, können Sie noch folgende Alternativen versuchen:

  • Suche eines Therapeuten z. B. über die Internetseiten der Schweizer Berufsverbände für Psychotherapeuten
          ->  Förderation Schweizer Psychologen (FSP)
          
  •       ->  Association Schweizer Psychologen (ASP)       ->  Kantonalverband der Zürcher Psychologinnen und Psychologen (ZüPP)
          -> Schweizer Berufsverband für Angewandte Psychologie (SBAP)       -> Zürcher Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie


  • Kontaktaufnahme zu einem Ausbildungsinstitut, welches Psychotherapeuten ausbildet. Die Auszubildenden haben zu Beginn ihres ambulanten Praktikums freie Therapieplätze. Die Therapien werden durch Fachpsychologen engmaschig supervidiert. Das Bundesamt für Gesundheit führt eine Liste aller akkreditierten Ausbildungsinstitute

  • In dringenden Not- oder Krisen-Fällen können Sie zu den folgenden Telefonnummern greifen oder folgendes tun:

  • Sanität: 144
  • Bei akuter Gefahr, wie beispielsweise bei Suizidgefahr, Selbst- oder Fremdgefährdung.

  • Dargebotene Hand: 143
    Das Schweizer Sorgentelefon können Sie rund um die Uhr erreichen. Wenn Sie ein helfendes und unterstützendes Gespräch suchen, sind Sie hier richtig. Die Gespräche sind anonym und kostenlos.

  • Beratung für Kinder und Jugendliche: 147 Diese Beratungsstelle bietet ebenfalls rund um die Uhr anonyme Unterstützung. Man kann sich auch via SMS an die Telefonnummer wenden. Das Angebot ist gratis und erscheint so auch auf keiner Telefonrechnung.

  • Elternnotruf: 0848 35 45 55 Der Elternnotruf bietet rund um die Uhr kostenlose und anonyme Beratungen für Eltern, Familien und Bezugspersonen an.

  • Pro Mente Sana: 0848 800 858 Pro Mente Sana bietet kostenlose Beratungen zu psychosozialen und juristischen Fragen. Das Angebot richtet sich an Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung sowie deren Angehörige und nahestehende Personen.

  • Kriseninterventionszentren Grössere psychiatrische Kliniken oder Spitäler betreiben Kriseninterventionszentren (KIZ). KIZ sind offen geführte 24-Stunden-Einrichtungen. Sie bieten neben kurzen telefonischen Beratungen auch ambulante Betreuungen, Tageskliniken sowie kurzzeitige stationäre Aufenthaltsmöglichkeiten.
    -> KIZ Thurgau

  •  Stationäre EinweisungWeiterhin können Sie sich stationär einweisen lassen. Wenden Sie sich hierfür z.B. an das Abklärungs- und Aufnahmezentrum (AAZ) der Spital Thurgau AG oder an die Zentrale Infopoint Psychiatrie (ZIP) der Clienia Littenheid AG.